ERGO – Aktualisierung der Abwicklungshinweise

Die ERGO hat ihre Abwicklungshinweise zur Baufinanzierung aktualisiert. Die neuste Version findest Du hier hinterlegt.

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

  • Mindestbodenrichtwert für EFH und ZFH wurde angehoben auf 60 € pro m². Diese Regelung existiert bereits seit Ende Q1 2021 und wurde nun in den Abwicklungshinweisen richtig abgebildet
  • Die Regelung „10 Jahre Restnutzungsdauer nach Volltilgung des Darlehens“ wurde als Ausnahme für eine kürzere Restnutzungsdauer entfernt
  • Eine Beleihung von Zweifamilienhaus ist möglich wenn die jeweilige Doppelhaushälfte einzeln beliehen werden kann
  • Zusatzobjekte mit einer Vorlast werden nicht akzeptiert
  • 3% Mindesttilgung + Mindestbodenrichtwert von 150 € wurden bei >80% Auslauf als Zusatzbedingung entfernt. Diese Regelung existiert bereits seit Jahresanfang und wurde nun in den Abwicklungshinweisen richtig abgebildet
  • Bei Finanzierungen <400 TEUR gilt ein neuer Gutachtenprozess. Ein Expressgutachten wird vor der Vertragsausstellung erstellt
  • Eine Zustellungsvollmacht ist für Nicht-EU-Auslänger nicht mehr erforderlich
  • Das Verhältnis zwischen Einkommen und Gesamtverbindlichkeiten wurde von 100 auf 120 angehoben
  • Bei Privatier wurde die kalkulatorische Annuität von 6% auf 5% gesenkt
  • Die Begrenzung auf maximal 13 Monatsgehälter wurde entfernt
  • Die Spanne für Tilgungssatzänderungen wurde gesenkt von 3% auf 2%

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